"Pegida"-Demos, fremdenfeindliche Parolen, Anschläge auf Asylbewerber: UN-Experten sind besorgt über wachsenden Rassismus in Deutschland - und haben nun mehr Einsatz von staatlicher Seite gefordert. Vor allem Flüchtlinge müssten besser geschützt werden.
Der Anti-Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen hat die Bundesregierung aufgefordert, energischer gegen Hassparolen und fremdenfeindliche Anschläge in Deutschland vorzugehen. "Der Ausschuss ist sehr besorgt über die Zunahme und Ausbreitung rassistischen Gedankenguts durch gewisse politische Parteien und Bewegungen", erklärte das UN-Gremium.
Flüchtlinge schützen
In Deutschland mangele es an "effizienten Maßnahmen zu Bestrafung und Unterbindung entsprechender Reden und Verhaltensweisen". Regierung und Behörden müssten zudem mehr konkrete Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen und Asylbewerbern ergreifen.
Deutschland habe zwar schon viel für die Verwirklichung der Konvention getan, erklärten die Experten in ihrem Abschlussbericht. Jedoch seien weitere politische und juristische Schritte nötig. So müssten den Gerichten durch eine klarere gesetzliche Definition von rassistischer Diskriminierung mehr Möglichkeiten gegeben werden, dagegen vorzugehen.
Richter würden bislang nur zurückhaltend auf die Anti-Rassismus-Konvention Bezug nehmen. Nachholbedarf hat Deutschland nach Ansicht der UN-Experten auch bei der Achtung der allgemeinen Rechte von Asylbewerbern und Migranten. So müsse diesen Menschen ungehinderter Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung gewährt werden.
Polizisten besser schulen
Unter Hinweis auf die Fehler bei den Ermittlungen gegen die rechtsextreme NSU-Terrorgruppe forderte das UN-Gremium, Polizisten und Ermittler besser in die Lage zu versetzen, rassistische Motive von Straftaten zu erkennen und zu verfolgen. Nötig sei auch die Schaffung unabhängiger Instanzen im Bund sowie in den Ländern, bei denen Beschwerden gegen rassistische Diskriminierung durch Polizisten und andere Sicherheitskräfte vorgebracht werden können.
Zu der Einschätzung gelangten die 18 unabhängigen Fachleute des UN-Ausschusses nach einer turnusmäßigen Anhörung von Vertretern der Bundesregierung und von Menschenrechtsorganisationen zur Umsetzung der 1969 in Kraft getretenen Anti-Rassismus-Konvention in Deutschland. Solchen Prüfverfahren müssen sich alle 177 Mitgliedstaaten der Konvention regelmäßig stellen. Empfehlungen des Gremiums sind allerdings nicht völkerrechtlich bindend.
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